Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung:
Bereich Gemünden I
Bereich Lohr II
Bereich Karlstadt III
Bereich Marktheidenfeld IV
Bereich Zellingen V
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf max. ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen, um die Sprachkenntnisse und ggf. Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können Ehegatten, minderjährige Kinder und Lebenspartner nachziehen lassen. Selbstverständlich können auch ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder sowie die Lebenspartner von Deutschen nachziehen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, welcher Nicht-EU-Staatsangehörigen für verschiedene Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) erteilt und verlängert werden kann.
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.