Ehrenamtskarte


Beschreibung

Die "Ehrenamtskarte Bayern" ist ein modernes Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Bürgerinnen und Bürger Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (staatliche Museen und Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt). Vergünstigungen der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten) vor Ort sowie bei kommunalen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) werden durch die sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte akquiriert. Die Ehrenamtskarte wird ferner von großen Unternehmen wie z. B. BMW und Audi sowie dem LEGO Land unterstützt. Die Vergünstigungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den sich beteiligenden Landkreisen / kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt. Die Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?

  • Allgemeine Voraussetzungen:
    Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen.
  • Persönliche Voraussetzungen:
    Folgende Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:
    • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
    • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
      • Inhaber einer Juleica
      • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
      • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich.
    • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie
    • Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt, soweit die Kommune an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte teilnimmt (vgl. "Allgemeine Voraussetzungen)

www.ehrenamtskarte.bayern.deexterner Link

Online Verfahren

00_Schild-Digitales-Amt

Ehrenamtskarte, Beantragenexterner Link Ehrenamtskarte, Beantragen, externer Link
Die Ehrenamtskarte ist in Deutschland ein persönliches Dokument, das als Nachweis für besonderes ehrenamtliches Engagement dient. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können bayernweit bei zahlreichen öffentlichen und privaten Anbietern Vergünstigungen bekommen.

Für Sie zuständig

Ehrenamtskarte

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Heidi Roth
Zu finden in: Zimmer Nr. 119
 Telefon: 09353 793-1156
 Fax: 09353 793-7156