Bauzustandserfassung:
Niedrige Energiepreise in den 60er und 70er Jahren führten dazu, dass damals sowohl bei der Wahl der Baumaterialien, als auch bei der Bauausführung nur wenig auf energetische Belange geachtet wurde. Gerade in dieser Zeit sind aber viele unserer kreiseigenen Gebäude errichtet worden, die nun über 30 Jahre später zur Sanierung anstehen.
Um den notwendigen Sanierungsbedarf in Erfahrung zu bringen wurde im Jahr 2006 eine Prioritätenliste erstellt, in der für jedes kreiseigene Gebäude, angefangen vom Landratsamt, über die Schulen bis hin zu den Krankenhäusern und Wohngebäuden, die relevanten Bauwerksdaten übersichtlich zusammengestellt sind. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf energetisch relevante Gebäudeteile wie die Dachkonstruktion, Fassade, Fenster und Türen sowie die Heizungsanlagen gelegt. Des Weiteren wurden die Gebäude und Bauteilgruppen in vier Dringlichkeitsstufen einsortiert.
Exkurs in die EnEV 2007 und 2009 (Energieeinsparverordnung)
Bauliche Anforderungen an die Gebäudehülle hinsichtlich der Wärmedämmeigenschaften wurden erstmals 1977 mit Einführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) geregelt. In der Energieeinsparungsverordnung 2002 (EnEV) wurde die WSchV und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengeführt. Damit wurden mit der EnEV 2002 erstmalig die energetischen Anforderungen an ein Gebäude und an die Anlagentechnik zusammenfassend betrachtet. Mit Rechtskraft der novellierten EnEV 2007 wurde ein ganzheitlicher Ansatz über die Betrachtung der Gesamtenergieeffizienz eingeführt. Vor dem Hintergrund der gesteigerten Klimaschutzziele wurde das Anforderungsniveau der EnEV 07 durch eine erneute Novellierung 2009 verschärft.
Die erhöhten Anforderungen sind mit der Änderungsverordnung der EnEV 2009 am 01.10.09 in Kraft getreten.
Neben der nun geltenden EnEV 09, soll im Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt vorbereitet werden, der eine neuerliche Verschärfung der energetischen Anforderungen bis zur gleichen Größenordnung erreichen kann. ...mehr zur EnEV 2007 u. 2009 (pdf)
Energieberatung:
Im Herbst 2009 wurde eine Energieberatungsstelle im Landratsamt Main-Spessart neu geschaffen. Neben der Beratungstätigkeit für Bürger- und Bauherrenfragen zur Gebäudeenergieeffizienz bzw. Energiesparen (Energieausweis), hat die Energieberatungsstelle folgende Aufgaben:
- Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Agenda 21, Fachmessen, Vorträge an Schulen etc.
- Hausmeister- und Mitarbeiterschulung
- Motivation von Schülern und Lehrern zur Energieeinsparung
- Einrichtung eines Energiesprechtages im Landratsamt im Sinne einer Erstberatung
- Begehung von Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Prüfung und Beurteilung von möglichen Einsparpotentialen (z.B. Aufspüren unnötiger „Energiefresser“)
- Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs und des Verhältnisses erneuerbarer / fossiler Energien an den kreiseigenen Einrichtungen.
Die Themen Klima, Umwelt und Energie sind in aller Munde und begegnen uns täglich in den öffentlichen Medien.
Die Fach- und „Qualitätsbegriffe“ häufen sich und tragen kaum zum Verständnis und der Transparenz auf dem Energiesektor bei.
Energieeinsparung und -effizienz, ein Gewinn:
- Kosteneinsparung ohne Komfortverlust
- größere Wohnbehaglichkeit
- Qualitätssteigerung und Werterhalt
- Klimaschutz und Ressourcenschonung
Aufgrund der Verschärfungen im Bereich Gebäude-Energieeffizienz (s. Novellierung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 09), hat der Informations- und Beratungsbedarf in der Bevölkerung signifikant zugenommen. Um dem steigenden Informationsbedarf gerecht zu werden, steht Ihnen die neu geschaffene „Energie-Fachstelle“ zur Verfügung. Sowohl Bauherren als auch interessierten Bürgern ist damit im Rahmen einer Erstberatung die Möglichkeit geschaffen, sich z.B. zu folgenden Themen in der Energiefachstelle zu informieren:
- Energieeinsparverordnung 2009
- Fördermöglichkeiten
- Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen
- Praktische Tipps zum Energiesparen
Photovoltaik
Im Herbst 2007 hat sich der Landkreis Main-Spessart dazu entschlossen geeignete Dächer der kreiseigenen Gebäude für Photovoltaik zu nutzen. Nach bautechnischer und bauphysikalischer Prüfung der Dächer wurden folgende Pilotprojekte ausgeführt:
- Förderzentrum Gemünden
- Realschule Gemünden
- AC-Gebäude Marktheidenfeld
Momentan prüft der Landkreis, inwieweit eine ca. 3,5 ha große PV-Anlage auf dem Gelände der Mülldeponie in Karlstadt realisierbar ist.
Ansprechpartner für Bürgerfragen zur Energieberatung
Folgende Fachstellen können für die Förderung zuständig sein:
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Energieversorger
Gesetze z.B. Einspeisevergütung
evtl. Landesregierungen
Interessenvertreter/Organisationen, z.B. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Nachfolgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Wohnraum Modernisieren „Standard“ Antragstellung über Hausbank
Wohnraum Modernisieren „Altersgerecht Umbauen“ Antragstellung über Hausbank
Wohnraum Modernisieren „Altersgerecht Umbauen“ Förderbaustein Sanitärobjekte
Energieeffizient Sanieren „Einzelmaßnahmen“ Maßnahmen an Wohngebäuden einschl. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde.
Energieeffizient Sanieren „KfW-Effizienzhäuser“ Anforderungen an das gesamte Gebäude; Antragstellung über Hausbank. Hier treten mit Wirkung vom 01.07.2010 neue Förderstufen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Kraft.
Energieeffizient Sanieren „Investitionszuschuss“ Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen, jedoch nur für Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten, oder Mehrfamilienhäuser bei Wohneigentümergemeinschaften. Antrag direkt an die KfW.
Energieeffizient Sanieren „Sonderförderung“ Zuschuss für Baubegleitung durch einen Sachverständigen; Zuschuss für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen;
Zuschuss für Optimierung der Wärmeverteilung und der Heizungsanlage. Der Antrag ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens direkt an die KfW zu senden.
Energieeffizient Bauen Gefördert wird: Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschossene Wohneinheiten für die einzelnen KfW-Effizienzhaus-Kriterien; Antrag über die Hausbank.
KfW-Wohnungseigentumsprogramm Antrag über die Hausbank.
KfW-Erneuerbare Energien „Standard“ Anlagen zur Stromerzeugung; Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK);
Im Einzelnen: Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik); Wärme aus Sonnenenergie (Solarthermie) , nicht bei Wohngebäuden; Strom aus fester Biomasse; Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in ein Gasnetz; Strom aus Windkraft usw.
KfW-Erneuerbare Energien „Premium“ Ausschließlich für Investitionen in Deutschland für große Solarkollektoranlagen, große automatisch beschickte Biomasse-Anlagen sowie großen Wärmespeichern.
Marktanreizprogramm Das Marktanreizprogramm über die BAFA, wurde mit Wirkung vom 03.05.2010 gestoppt.
Nachfolgende Links für weiterführende Informationen:
www.kfw-foerderbank.de
www.bafa.de
www.energiefoerderung.info
www.zukunft-haus.info
Telefonische Auskunft über Förderprogramme bekommen Sie unter:
Bayerisches Energieforum: 01805 35 70 35
Kreditanstalt für Wiederaufbau: 01801 33 55 77
Energie-Hotline der Energieagentur Unterfranken: 01805 62 36 37 (14 Ct pro Minute)